Die Schweiz, bekannt für ihre Stabilität im Finanzsektor, steht vor einem bedeutenden Schritt in der Bekämpfung von Geldwäscherei. So plant der Bundesrat die Einführung eines Transparenzregisters. Diese Initiative zielt darauf ab, die Transparenz im Finanzsystem zu erhöhen und illegale Aktivitäten wie Geldwäscherei effektiver zu bekämpfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zur Stärkung der Geldwäschebekämpfung plant die Schweiz die Einführung eines nicht öffentlichen eidgenössischen Transparenzregisters.
- Juristische Personen wären verpflichtet, dem Register Angaben über ihre wirtschaftlich Berechtigten zu machen, die mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte halten.
- Diese Verpflichtung würde auch für Genossenschaften, Stiftungen und Vereine gelten, die nun ein Verzeichnis ihrer wirtschaftlich Berechtigten führen müssten.
- Der Gesetzesvorschlag befindet sich derzeit in der Vernehmlassung, und eine Inkraftsetzung ist frühestens ab dem 1. Januar 2026 zu erwarten.
Das Transparenzregister wird es Behörden und anderen Interessengruppen ermöglichen, Einblick in die wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse von Unternehmen zu erhalten. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da Geldwäscher oft komplexe Firmenstrukturen nutzen, um ihre Aktivitäten zu verschleiern. Durch die Offenlegung der wahren Eigentümer wird es schwieriger, illegale Finanzströme zu verbergen.
Die wichtigsten Elemente des Gesetzesvorschlags
Der Gesetzesvorschlag umfasst folgende Schlüsselelemente:1
- Einführung eines eidgenössischen Registers, in das sich Unternehmen und andere juristische Personen in der Schweiz eintragen müssen, um Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten zu machen. Ein vereinfachtes Meldeverfahren ist für bestimmte Gesellschaftsformen wie GmbHs, Einzelunternehmen, Vereine und Stiftungen vorgesehen. Das nicht-öffentliche Register wird vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) geführt, um die vorhandene Infrastruktur und das Know-how der Handelsregisterbehörden zu nutzen. Zur Sicherstellung der Registerqualität wird eine Kontrollstelle, die dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) unterstellt ist, Kontrollen durchführen und bei Bedarf Sanktionen verhängen.
- Erweiterung der geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten auf bestimmte Beratungstätigkeiten, insbesondere Rechtsberatung, die ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche birgt. Dies entspricht einem Vorschlag, der bereits 2019 Gegenstand parlamentarischer Beratungen war. Insbesondere die Strukturierung von Gesellschaften oder Immobilientransaktionen gilt als risikoreich. Dabei wird die Position des Anwaltsberufs und das Berufsgeheimnis von Rechtsanwälten und Notaren respektiert.
- Eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche. Dazu gehören Maßnahmen gegen die Umgehung oder Verletzung von Sanktionen gemäß dem Embargogesetz. Darüber hinaus wird der Schwellenwert für Bargeldzahlungen im Edelmetallhandel von 100'000 auf 15'000 Franken gesenkt. Barzahlungen über diesem Schwellenwert sind weiterhin möglich, unterliegen jedoch bestimmten Sorgfaltspflichten. Im Immobilienhandel gelten nun für alle Bargeldzahlungen unabhängig von ihrer Höhe geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten.
Aber was ist eigentlich Geldwäscherei?
Geldwäsche ist der Prozess, bei dem illegale Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten in den legalen Finanzmarkt eingeführt werden, um ihre Herkunft zu verschleiern. Dies geschieht typischerweise in drei Phasen: In der ersten Phase wird das illegale Geld in den legalen Finanzkreislauf eingespeist (Einspeisung), dann wird versucht, die Herkunft des Geldes zu verschleiern (Verschleierung) und schließlich wird das Geld wieder in den legitimen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt (Integration). Die Bekämpfung von Geldwäsche ist von entscheidender Bedeutung, da sie nicht nur kriminelle Aktivitäten unterstützt, sondern auch die Stabilität des Finanzsystems gefährden kann.
Das geplante Transparenzregister ist daher ein wichtiger Schritt für die Schweiz, um ihre Position als vertrauenswürdiger Finanzplatz zu stärken und gleichzeitig die Integrität des globalen Finanzsystems zu schützen. Durch die Offenlegung der wahren wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen wird die Schweiz besser gerüstet sein, um gegen Geldwäsche und andere Formen der Finanzkriminalität vorzugehen.
Was bedeutet die Gesetzesänderung für KMU?
Grundsätzlich sind sämtliche Firmen und juristischen Personen in der Schweiz verpflichtet, dem eidgenössischen Transparenzregister ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitzuteilen. Für die meisten von ihnen, vor allem Einzelunternehmen, GmbH, Stiftungen und Vereine ist aber ein vereinfachtes Meldeverfahren vorgesehen. Zudem gilt das vereinfachte Verfahren auch für alle Firmen, falls die wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister eingetragen sind. Gemäss der extern erstellten Regulierungsfolge-Abschätzung führt die neue Regelung für diese Akteure zu einem kleinen Zusatzaufwand, der auf Ebene der einzelnen Firma kaum ins Gewicht fällt. So verspricht eine Studie im Auftrag des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF folgende Kosten: Im Durchschnitt aller Firmen erfordert dies einen Aufwand von rund 20 Minuten (umgerechnet rund 25 Franken) im ersten Jahr. In den Folgejahren sinkt der Aufwand auf ein Viertel.2
Fussnoten
1 Medienmitteilung des Bundesrates
2 Regulierungsfolgenabschätzung im Auftrag des SIF