Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Eckwerte für die Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung festgelegt, die das Parlament im Rahmen der Legislaturplanung verlangt hatte. Diese Vorlage wird zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen.
Der Wechsel zur Individualbesteuerung soll positive Erwerbsanreize setzen: Mit der zivilstandsunabhängigen Besteuerung wird die Heiratsstrafe beseitigt.
Die vom Bundesgericht als verfassungswidrig gerügte Höherbelastung von bestimmten Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren – die sogenannte Heiratsstrafe – wird mit der zivilstandsunabhängigen Besteuerung beseitigt. Die Individualbesteuerung soll dabei auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) eingeführt werden. Ehepaare sollen künftig, wie unverheiratete Paare besteuert werden und zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen.
Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer soll neu von 6 600 auf 12 000 Franken erhöht werden. In der Vernehmlassung waren noch 9000 Franken vorgeschlagen worden. Hingegen soll gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse auf den Abzug für Haushalte mit nur einer erwachsenen Person verzichtet werden. Auch für Ehepaare mit nur einem Einkommen ist kein spezieller Abzug vorgesehen.
Die Vorlage wird auch Anpassungen am Steuertarif enthalten. So sollen die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen abgesenkt und für sehr hohe Einkommen leicht erhöht werden. Diese Anpassungen verstärken die Progression des Tarifs; dem steht jedoch die Abschwächung der Progression namentlich bei Zweiverdienerehepaaren mit gleichmässiger Einkommensaufteilung gegenüber, die durch den Wechsel zur Individualbesteuerung entsteht. Die Tarifanpassungen ermöglichen eine gleichmässigere Entlastungswirkung der Reform über die Einkommensklassen. Insgesamt geht der Bundesrat bei der direkten Bundessteuer bezogen auf das Steuerjahr 2024 von schätzungsweise rund 1 Milliarde Franken Mindereinnahmen pro Jahr aus. Davon trägt der Bund rund 800 Mio. Franken und die Kantone rund 200 Mio. Franken. Aufgrund der Komplexität des Systemwechsels, da auch die Kantone ihr Steuerrecht anpassen müssen, ist von einem längeren Umsetzungshorizont auszugehen, womit die Mindereinnahmen erst in mehreren Jahren anfallen würden.
Weiteres Vorgehen
Basierend auf diesen Eckwerten wird der Bundesrat bis im März 2024 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zuhanden des Parlaments erarbeiten. Diese Vorlage soll gemäss seinem Beschluss vom 2. Dezember 2022 als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen, die der Bundesrat zur Ablehnung empfiehlt.
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