An seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 beschliesst der Bundesrat, dass die OECD/G20-Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden soll.
Ausgangslage
Bundesrat und Parlament wollen mit einer Verfassungsänderung ermöglichen, dass die OECD/G20-Mindestbesteuerung von 15 Prozent für grosse international tätige Unternehmensgruppen auch in der Schweiz rechtzeitig umgesetzt werden kann. Damit wollen sie stabile Rahmenbedingungen sowie Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in der Schweiz sichern. Die neue Verfassungsbestimmung, die am 18. Juni 2023 zur Abstimmung kommt, gibt dem Bundesrat die Kompetenz, temporär mit einer Verordnung eine Ergänzungssteuer zur Sicherstellung dieser Mindestbesteuerung einzuführen. Innerhalb von sechs Jahren muss er dem Parlament ein Gesetz vorlegen, das die Verordnung ablöst.
Erhebung der Steuer
Für die Erhebung der neuen Ergänzungssteuer plant der Bundesrat einen sogenannten One-Stop-Shop: Die wirtschaftlich bedeutendste Einheit einer Unternehmensgruppe soll in ihrem Kanton die Steuer für sämtliche Einheiten in der Schweiz entrichten. Der Kanton überweist dem Bund und jenen Kantonen, die weitere Geschäftseinheiten derselben Unternehmensgruppe beheimaten, deren Anteil an den Einnahmen der Ergänzungssteuer. Dieses Konzept wurde in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern kantonaler Steuerverwaltungen ausgearbeitet, um den administrativen Aufwand zu minimieren.
Die Ergänzungssteuer soll von den Kantonen im Rahmen eines gemischten Veranlagungsverfahrens analog zur Einkommenssteuer erhoben werden. Dies bedeutet, dass die Steuerbehörden die Steuer ermitteln und mittels Verfügung festsetzen. Die steuerpflichtigen Geschäftseinheiten sind aber verpflichtet mitzuwirken, indem sie eine Selbstdeklaration einreichen.
Ausblick
Die Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) wird – die Zustimmung von Volk und Ständen zur Verfassungsänderung am 18. Juni 2023 vorausgesetzt – voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Vor dem definitiven Entscheid wird der Bundesrat den Umsetzungsstand in anderen Staaten prüfen. Aus Sicht des Bundesrates ist ein gleichzeitiges Inkrafttreten der Mindestbesteuerung namentlich mit der EU anzustreben. Damit wird sichergestellt, dass die Schweiz nicht zu Gunsten anderer Staaten auf Steuersubstrat verzichtet.
Fussnoten
Quelle: admin.ch